Für Übungsleiter und Mitarbeiter beim Männer-Turnverein Diessen e.V.
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Verhaltensrichtlinien für Übungsleiter und Mitarbeiter – als Teil des Schutzkonzepts.
Verhaltensrichtlinien
Stand: Juli 2025 · Männer-Turnverein Diessen e.V.
Diese Verhaltensrichtlinien sind ein Teil des Schutzkonzeptes des Männer-Turnverein Diessen e.V. und gelten für alle Übungsleiter und Mitarbeiter. Es sind praktische Regeln, die präventiv den Rahmen bieten sollen für ein sicheres und respektvolles Umfeld, so wie es im Schutzkonzept definiert ist.
Generelle Richtlinien
Kein Einzeltraining ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte
Bei Einzeltraining wird stets das „Sechs-Augen Prinzip" und/oder das „Prinzip der offenen Tür" eingehalten, d.h. wenn ein Mitarbeiter ein Einzeltraining für erforderlich hält, muss ein weiterer Mitarbeiter bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind die Türen zum Trainingsraum unverschlossen zu lassen.
Sprache und Verhalten unterstützen die Vorbildfunktion
Alle Vereinsvertreter sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und verzichten in der Umgangssprache auf Äußerungen, die sich gegen die im Schutzkonzept definierten Werte richten (z.B. sexistische Äußerungen/Witze). Die Umgangsformen im Verein sind geprägt von Respekt, einer angemessenen Sprache und Distanz.
Keine ungefragten Bild- und Videoaufnahmen
Bild- und Videoaufnahmen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der abgebildeten Mitglieder gemacht und veröffentlicht werden. Dies gilt im Besonderen für soziale Medien und Kommunikationskanäle (z.B. WhatsApp). Bei minderjährigen Mitgliedern ist die vorherige Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen.
Umgang mit sensiblen Daten
Alle Mitarbeiter und Übungsleiter sind zur Verschwiegenheit über persönliche und sensible Informationen von Mitgliedern (z.B. Gesundheitsdaten, persönliche Umstände) verpflichtet. Die Datenverarbeitung muss im Einklang mit der DSGVO stehen. Dies umfasst auch die Kommunikation in der Sportgruppe (sichtbare Telefonnummern in WhatsApp-Gruppen, Kontakt-/Telefonlisten).
Umgang mit Finanzen
Die Handhabung von Geldern (z.B. Mitgliedsbeiträge, Kursgebühren, Gelder für Ausflüge) muss transparent und unter Vier-Augen-Prinzip geschehen.
Richtlinien speziell für Kinder und Jugendliche
Keine Privatgeschenke an Kinder
Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Mitarbeiter keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter abgesprochen sind.
Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen
Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Mitarbeiters (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen, ohne dass nicht mindestens ein weiterer Mitarbeiter anwesend ist. Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen im Privatbereich eines Mitarbeiters sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Kein Duschen bzw. Übernachten mit Kindern
Sofern es die infrastrukturellen Möglichkeiten erlauben, duschen Mitarbeiter nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Sie übernachten auch nicht in Zimmern gemeinsam mit einzelnen Kindern und Jugendlichen. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass zu jeder Zeit eine Zugangsmöglichkeit für Dritte zu Duschen und Umkleiden besteht.
Keine Geheimnisse mit Kindern
Mitarbeiter teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein Mitarbeiter mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden. Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
Handlungsbedarf
Alle Mitarbeiter (egal ob ehren- oder hauptamtlich) müssen aktiv werden, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes/Jugendlichen durch Erziehungsberechtigte oder Dritte vorliegen bzw. vermutet werden.
Umgang mit den Richtlinien
Transparenz im Handeln
Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.
Jahnstraße 13 · 86911 Dießen am Ammersee · www.mtv-diessen.de
Verhaltensrichtlinien
Für alle Übungsleiter und Mitarbeiter beim Männer-Turnverein Diessen e.V.
Diese Verhaltensrichtlinien sind ein Teil des Schutzkonzeptes des Männer-Turnverein Diessen e.V. und gelten für alle Übungsleiter und Mitarbeiter. Es sind praktische Regeln, die präventiv den Rahmen bieten sollen für ein sicheres und respektvolles Umfeld, so wie es im Schutzkonzept definiert ist.
Generelle Richtlinien
Kein Einzeltraining ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte
Bei Einzeltraining wird stets das „Sechs-Augen Prinzip" und/oder das „Prinzip der offenen Tür" eingehalten, d.h. wenn ein Mitarbeiter ein Einzeltraining für erforderlich hält, muss ein weiterer Mitarbeiter bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind die Türen zum Trainingsraum unverschlossen zu lassen.
Sprache und Verhalten unterstützen die Vorbildfunktion
Alle Vereinsvertreter sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und verzichten in der Umgangssprache auf Äußerungen, die sich gegen die im Schutzkonzept definierten Werte richten (z.B. sexistische Äußerungen/Witze). Die Umgangsformen im Verein sind geprägt von Respekt, einer angemessenen Sprache und Distanz.
Keine ungefragten Bild- und Videoaufnahmen
Bild- und Videoaufnahmen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der abgebildeten Mitglieder gemacht und veröffentlicht werden. Dies gilt im Besonderen für soziale Medien und Kommunikationskanäle (z.B. WhatsApp). Bei minderjährigen Mitgliedern ist die vorherige Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen.
Umgang mit sensiblen Daten
Alle Mitarbeiter und Übungsleiter sind zur Verschwiegenheit über persönliche und sensible Informationen von Mitgliedern (z.B. Gesundheitsdaten, persönliche Umstände) verpflichtet. Die Datenverarbeitung muss im Einklang mit der DSGVO stehen. Dies umfasst auch die Kommunikation in der Sportgruppe (sichtbare Telefonnummern in WhatsApp-Gruppen, Kontakt-/Telefonlisten).
Umgang mit Finanzen
Die Handhabung von Geldern (z.B. Mitgliedsbeiträge, Kursgebühren, Gelder für Ausflüge) muss transparent und unter Vier-Augen-Prinzip geschehen.
Richtlinien speziell für Kinder und Jugendliche
Keine Privatgeschenke an Kinder
Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Mitarbeiter keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter abgesprochen sind.
Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen
Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Mitarbeiters (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen, ohne dass nicht mindestens ein weiterer Mitarbeiter anwesend ist. Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen im Privatbereich eines Mitarbeiters sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Kein Duschen bzw. Übernachten mit Kindern
Sofern es die infrastrukturellen Möglichkeiten erlauben, duschen Mitarbeiter nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Sie übernachten auch nicht in Zimmern gemeinsam mit einzelnen Kindern und Jugendlichen. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass zu jeder Zeit eine Zugangsmöglichkeit für Dritte zu Duschen und Umkleiden besteht.
Keine Geheimnisse mit Kindern
Mitarbeiter teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein Mitarbeiter mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden. Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
Handlungsbedarf
Alle Mitarbeiter (egal ob ehren- oder hauptamtlich) müssen aktiv werden, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes/Jugendlichen durch Erziehungsberechtigte oder Dritte vorliegen bzw. vermutet werden.
Umgang mit den Richtlinien
Transparenz im Handeln
Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.
Anlaufstelle bei Fragen und Verdachtsfällen
Bei Fragen, Problemen oder Verdachtsfällen wendet euch an die Vereinsführung: vorstand@mtv-diessen.de Details zur Prävention und Intervention jeglicher Art von Gewalt sind im Schutzkonzept des Männer-Turnverein Diessen e.V. geregelt.