MTV Diessen · Gegründet 1879
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Vergütung · § 3 Nr. 26 EStG

Übungsleiterpauschale

Bestätigung zur steuerfreien Aufwandsentschädigung – im Browser ausfüllen und ausdrucken.

Rechtliche Grundlage

Die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG ermöglicht es Übungsleitern, Trainern, Ausbildern und Betreuern in gemeinnützigen Vereinen, eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 3.300 € pro Jahr (ab 2026) zu erhalten. Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden (max. ca. 14 Stunden pro Woche).

Der Freibetrag gilt pro Person und pro Kalenderjahr – unabhängig davon, bei wie vielen Vereinen die Tätigkeit ausgeübt wird. Wer die Pauschale bereits bei einem anderen Verein nutzt, muss dies im Formular angeben.

Bestätigung zur Übungsleiterpauschale

§ 3 Nr. 26 EStG – Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Übungsleiter-Tätigkeit

Persönliche Daten
Verein & Jahr
Inanspruchnahme des Freibetrags

Ich erkläre hiermit, dass ich die Steuerbefreiung in Höhe von jährlich 3.300 € nach § 3 Nr. 26 EStG im laufenden Kalenderjahr bei den Einnahmen aus einer anderen Übungsleiter- oder gleichartigen begünstigten Tätigkeit:

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Hinweis

Aufbewahrung & Abgabe

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte beim Spartenleiter abgeben – die Formulare werden je Sparte gesammelt, danach folgt die Auszahlung durch den Schatzmeister. Vereinsintern werden diese Unterlagen gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht 10 Jahre aufbewahrt (§ 257 HGB).
Bei Fehlern oder Wünschen zum Formular: vereinsmanager@mtv-diessen.de