Bestätigung zur steuerfreien Aufwandsentschädigung – im Browser ausfüllen und ausdrucken.
Formular online ausfüllen
Felder ausfüllen, dann „Drucken" klicken. Das Formular wird als A4-Seite ausgegeben. Unterschrift erfolgt auf dem Ausdruck. Alternativ leer ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
Die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG ermöglicht es Übungsleitern, Trainern, Ausbildern und Betreuern in gemeinnützigen Vereinen, eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 3.300 € pro Jahr (ab 2026) zu erhalten. Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden (max. ca. 14 Stunden pro Woche).
Der Freibetrag gilt pro Person und pro Kalenderjahr – unabhängig davon, bei wie vielen Vereinen die Tätigkeit ausgeübt wird. Wer die Pauschale bereits bei einem anderen Verein nutzt, muss dies im Formular angeben.
Hinweis
Aufbewahrung & Abgabe
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte beim Spartenleiter abgeben – die Formulare werden je Sparte gesammelt, danach folgt die Auszahlung durch den Schatzmeister. Vereinsintern werden diese Unterlagen gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht 10 Jahre aufbewahrt (§ 257 HGB).
Bei Fehlern oder Wünschen zum Formular: vereinsmanager@mtv-diessen.de
Männer-Turnverein Diessen e.V.
Jahnstraße 13 · 86911 Dießen am Ammersee · www.mtv-diessen.de
Bestätigung zur Berücksichtigung der steuerfreien Aufwandsentschädigung
i. S. des § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) · Freibetrag bis 3.300 € jährlich (ab 2026)
Vorname
Nachname
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Männer-Turnverein Diessen e.V.
Verein
Kalenderjahr
Ich erkläre hiermit, dass ich die Steuerbefreiung in Höhe von jährlich 3.300 € nach § 3 Nr. 26 EStG im laufenden Kalenderjahr bei den Einnahmen aus einer anderen Tätigkeit als Übungsleiter oder einer anderen nebenberuflichen begünstigten Tätigkeit (wie z. B. für Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Rechtsanwaltskammern, Steuerberaterkammern, Wirtschaftsprüferkammern, Ärztekammern, Universitäten oder Träger der Sozialversicherung):
nicht in Anspruch genommen habe bzw. nehmen werde.
in Höhe von € teilweise in Anspruch genommen habe bzw. nehmen werde.
ich übe gleichartige Tätigkeiten im Umfang von Std./Woche aus (wöchentlich insgesamt max. 14 Stunden möglich).
Ich nehme die Übungsleiterpauschale im selben Kalenderjahr bei keinem anderen Verein oder Arbeitgeber in Anspruch.
Jegliche Veränderungen in meiner Person oder meinen Tätigkeiten, insbesondere die Aufnahme weiterer Tätigkeiten, werde ich unverzüglich dem Verein mitteilen. Mir ist bekannt, dass Nachteile des Vereins zu meinen Lasten gehen. Ich verpflichte mich, im Innenverhältnis den Verein von Zahlungspflichten Dritter freizustellen, wenn dem Verein durch eine Verletzung meiner Informationspflicht ein Schaden entsteht.