Bestätigung über Geldzuwendungen – online ausfüllen und per Klick an die Schatzmeister senden. Nach Unterschrift & Stempel durch den Vorstand geht sie digital an den Spender.
Sachzuwendung statt Geldzuwendung?
Wurde keine Geldsumme, sondern eine Sache gespendet (z. B. Ausrüstung, Material)? Dafür gibt es ein eigenes Formular: Bestätigung über Sachzuwendungen →
Formular online ausfüllen
Felder ausfüllen, dann „Angaben an Schatzmeister senden" klicken. Nach Prüfung, Unterschrift & Stempel durch den Vorstand geht die fertige Bescheinigung per E-Mail an den Spender – erst damit ist sie gültig. Alternativ leer ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
Angaben zum Zuwendenden, Betrag, Datum und zur Abteilung eintragen, dann „Angaben an Schatzmeister senden" klicken.
2
Vorstand unterschreibt
Die Schatzmeister bereiten vor – unterschrieben und gestempelt wird durch den 1. oder 2. Vorstand, erst damit ist die Bescheinigung gültig.
3
Digital an den Spender
Die fertige Bescheinigung geht per E-Mail an den Spender, mit Kopie an Spartenleiter und Spartenkassier.
Wichtig
Nur mit Unterschrift & Stempel gültig
Bis 300 € pro Einzelspende genügt dem Finanzamt ein Kontoauszug – dann ist keine Bescheinigung nötig. Ab 300 € wird diese amtliche Zuwendungsbestätigung ausgestellt. Alle Spenden laufen aus juristischen Gründen künftig über das Konto des Hauptvereins und werden von dort an die Spartenkonten weitergeleitet.
Bei Fragen: unsere Schatzmeister Bernd Münzenmaier und Barbara Königbaur. Fehler oder Wünsche zu dieser Seite: vereinsmanager@mtv-diessen.de
im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
Firma / Organisation (falls zutreffend)
Name des Zuwendenden
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
E-Mail des Zuwendenden (für den digitalen Versand der Bescheinigung)
Betrag der Zuwendung – in Ziffern
– in Buchstaben
Tag der Zuwendung
Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen:JaNein
Wir sind wegen der Förderung des Turn- und Sportwesens nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Kaufbeuren, Steuer-Nummer 125/109/80172, vom 31.10.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung für den Männer-Turnverein Diessen e.V. – Abteilung verwendet wird.
Nur für steuerbegünstigte Einrichtungen, bei denen die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abziehbar sind: Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag i. S. v. § 10b Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetzes handelt.
Vielen Dank für Ihre Spende!
Ort, Datum
Unterschrift und Stempel des Zuwendungsempfängers Männer-Turnverein Diessen e.V.
Hinweis: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO länger als 3 Jahre seit Ausstellung des Bescheides zurückliegt (§ 63 Abs. 5 AO).