Für gespendete Sachen statt Geld – online ausfüllen und per Klick an die Schatzmeister senden. Nach Unterschrift & Stempel durch den Vorstand geht sie digital an den Spender.
Felder ausfüllen, dann „Angaben an Schatzmeister senden" klicken. Nach Prüfung, Unterschrift & Stempel durch den Vorstand geht die fertige Bescheinigung per E-Mail an den Spender – erst damit ist sie gültig. Alternativ leer ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
Bei Sachzuwendungen muss der Wert der Sache nachvollziehbar ermittelt werden (Kaufbeleg, Gutachten oder marktüblicher Preis) – das Finanzamt kann das prüfen. Alle Spenden laufen aus juristischen Gründen über das Konto bzw. die Buchhaltung des Hauptvereins.
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im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
Firma / Organisation (falls zutreffend)
Name des Zuwendenden
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
E-Mail des Zuwendenden (für den digitalen Versand der Bescheinigung)
Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung (Art, Marke, Modell, Baujahr/Alter, Zustand, Kaufpreis)
Wert der Zuwendung – in Ziffern
– in Buchstaben
Tag der Zuwendung
Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung:
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen. Die Zuwendung wurde nach dem Wert der Entnahme (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) und nach der Umsatzsteuer, die auf die Entnahme entfällt, bewertet.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen.
Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung gemacht.
Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben (z. B. Rechnung, Gutachten), liegen vor.
Wir sind wegen der Förderung des Turn- und Sportwesens nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Kaufbeuren, Steuer-Nummer 125/109/80172, vom 31.10.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung für den Männer-Turnverein Diessen e.V. – Abteilung verwendet wird.
Vielen Dank für Ihre Spende!
Ort, Datum
Unterschrift und Stempel des Zuwendungsempfängers Männer-Turnverein Diessen e.V.
Hinweis: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO länger als 3 Jahre seit Ausstellung des Bescheides zurückliegt (§ 63 Abs. 5 AO).