MTV Diessen · Gegründet 1879
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Vergütung · § 3 Nr. 26a EStG

Ehrenamtspauschale

Bestätigung zur steuerfreien Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten – im Browser ausfüllen und ausdrucken.

Rechtliche Grundlage

Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG ermöglicht Personen, die nebenberuflich ehrenamtlich tätig sind (z. B. im Vorstand, als Kassierer, Schiedsrichter oder Platzwart), eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 960 € pro Jahr (ab 2026) zu erhalten.

Der Freibetrag gilt pro Person und pro Kalenderjahr – unabhängig von der Anzahl der Vereine. Die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) können für unterschiedliche Tätigkeiten kombiniert werden.

Bestätigung zur Ehrenamtspauschale

§ 3 Nr. 26a EStG – steuerfreie Aufwandsentschädigung für nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich

Persönliche Daten
Verein & Jahr
Inanspruchnahme des Freibetrags

Ich erkläre, dass die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG für nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit

vom Verein Männer-Turnverein Diessen e.V. für das Jahr

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Hinweis

Aufbewahrung & Abgabe

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte beim Spartenleiter abgeben – die Formulare werden je Sparte gesammelt, danach folgt die Auszahlung durch den Schatzmeister. Vereinsintern werden diese Unterlagen gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht 10 Jahre aufbewahrt (§ 257 HGB).
Bei Fehlern oder Wünschen zum Formular: vereinsmanager@mtv-diessen.de