Ehrenamtspauschale
Bestätigung zur steuerfreien Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten – im Browser ausfüllen und ausdrucken.
Felder ausfüllen, dann „Drucken" klicken. Das Formular wird als A4-Seite ausgegeben. Unterschrift erfolgt auf dem Ausdruck. Alternativ leer ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG ermöglicht Personen, die nebenberuflich ehrenamtlich tätig sind (z. B. im Vorstand, als Kassierer, Schiedsrichter oder Platzwart), eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 960 € pro Jahr (ab 2026) zu erhalten.
Der Freibetrag gilt pro Person und pro Kalenderjahr – unabhängig von der Anzahl der Vereine. Die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) können für unterschiedliche Tätigkeiten kombiniert werden.
Aufbewahrung & Abgabe
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte beim Spartenleiter abgeben – die Formulare werden je Sparte gesammelt, danach folgt die Auszahlung durch den Schatzmeister. Vereinsintern werden diese Unterlagen gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht 10 Jahre aufbewahrt (§ 257 HGB).
Bei Fehlern oder Wünschen zum Formular: vereinsmanager@mtv-diessen.de